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Einkommensteuer

Auch als Privatperson sind Sie bei uns bestens beraten.

Die eigene Einkommensteuererklärung wird nicht selten aus Bequemlichkeit vernachlässigt. Dabei können Alleinstehende und Ehepaare aller Verdienstklassen von einer professionell erstellten Steuererklärung profitieren. Jährlich erhalten rund 87% der angestellten Steuerpflichtigen eine Erstattung. Diese beträgt laut Statistischem Bundesamt im Durchschnitt 873 Euro. Auf die Frage, ob sich auch für Privatpersonen ein Steuerberater lohnt, gibt es daher nur eine Antwort: in jedem Fall! Sie müssen kein Unternehmer sein, um von uns gut beraten zu werden. Die steuerlichen und wirtschaftlichen Belange von Privatpersonen haben wir uns ebenso auf die Fahne geschrieben.

Eine Einkommensteuererklärung müssen Sie immer abgeben, wenn Sie gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte erzielen. Aber auch als Arbeitnehmer trifft Sie eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, z.B. wenn Sie als Ehepaar die Steuerklassenkombination III/V hatten, wenn Sie den Arbeitgeber gewechselt haben oder wenn Sie Lohnersatzleistungen in Form von Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezogen haben. Darüber hinaus kann es sich lohnen, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben. Denn nur so können Sie hohe Aufwendungen im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit geltend machen, etwa Fahrtkosten, Fortbildungen oder ein häusliches Arbeitszimmer.

Ihre Einkommensteuererklärung müssen Sie grundsätzlich bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt einreichen. Diesen Termin sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn bei verspäteter Abgabe drohen unangenehme Verspätungszuschläge, die bis zu 10% der festgesetzten Steuer betragen können. Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung jedoch durch uns erstellen lassen, verlängert sich Ihre Abgabefrist automatisch bis zum 31. Dezember. Mit uns gewinnen Sie also 7 Monate mehr Zeit, um Ihre Steuererklärung abzugeben.

Sie wissen nicht genau, welche Sachverhalte steuerlich berücksichtigt werden können und welche Unterlagen Sie zusammenstellen müssen? Bei uns haben Sie damit keine Probleme. Als unser Mandant erhalten Sie jedes Jahr eine Checkliste und einen passend dazu gegliederten Ordner. Wir beschreiben alle Unterlagen, die Sie sammeln müssen und liefern Ihnen auch sofort die entsprechend strukturierte Ablagemöglichkeit.

Häufiger also man denkt erlässt das Finanzamt fehlerhafte Steuerbescheide. Für Sie als Steuerpflichtigen ist dies aber zumeist gar nicht zweifelsfrei erkennbar, denn wie so oft steckt der Teufel im Detail. Mit unserem fachkundigen Blick erkennen wir sofort, wenn Ihre Erstattung zu gering oder Ihre Nachzahlung zu hoch festgesetzt ist. Wir behalten alles für Sie im Auge und sind der Prellbock zwischen Ihnen und dem Finanzamt.

Unser Service:
  • Erstellung der Einkommensteuererklärung mit allen erforderlichen Anlagen
  • Jährlicher Steuerordner zur übersichtlichen Ablage Ihrer Dokumente
  • Checkliste zur einfachen Zusammenstellung Ihrer Unterlagen
  • Klärung aller Rückfragen des Finanzamts
  • Prüfung der Einkommensteuerbescheide
  • Einspruchsverfahren zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche
  • Archivierung Ihrer steuerlichen Unterlagen