Die Vermögensübertragung zu Lebzeiten - die so genannte vorweggenommene Erbfolge - stellt sich für alle Arten von Vermögen als eine steuerlich sinnvolle Gestaltungsvariante dar. Niemend möchte das aus seinem bereits versteuerten Einkommen erzielte Vermögen im Erbfall nochmals unnötig mit Erbschaftsteuer belasten und dadurch verringern.
Zwar unterliegt die Übertragung zu Lebzeiten grundsätzlich der Schenkungsteuer, aber gerade diese lässt sich je nach Lage des Falls durch vorteilhafte Gestaltungen reduzieren. Ein wesentlicher Vorteil liegt darin, durch eine zeitlich gestreckte Vermögensübergabe die steuerlichen Freibeträge mehrfach zu nutzen.
Die rechtzeitige Planung der Vermögensübergabe kann erhebliche Steuerersparnisse hervorbringen. Dabei zielt unsere Beratung stets darauf ab, mit den derzeitigen und den künftigen Eigentümern des Vermögens "an einem Tisch" alle Probleme gemeinsam zu besprechen und für alle Beteiligten die optimale Lösung zu finden.
Vor allem in den Fällen von Betriebs- und Immobilienvermögen ist die vorweggenommene Erbfolge zu empfehlen. Um diese Möglichkeiten zu nutzen, bedarf es einer detaillierten Strategie und Steuerplanung. Sprechen Sie uns an, wenn bei Ihnen eine Vermögensübertragung ansteht. Wir verfügen über fachliche Zusatzqualifikationen und können mit Ihnen gemeinsam steuerliche Lösungen entwickeln, die alle Bedürfnisse berücksichtigen. Auch spezialisierte Rechtsanwälte und Notare können wir Ihnen bei Bedarf an die Seite stellen.
Wir sind durch den Deutschen Steuerberaterverband und durch die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung zertifizierte Fachberater und damit bei Erbschaften, Schenkungen und Unternehmensnachfolge kompetente Ansprechpartner für eine steueroptimale Gestaltung.