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Planung und Beratung

Überlassen Sie das Rechnen doch einfach uns Profis.

Nicht nur bei Unternehmern, sondern auch bei Privatpersonen halten wir eine sorgfältige Planung und Beratung in steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen für unverzichtbar, um das beste Ergebnis zu erzielen. Auch für Arbeitnehmer, Immobilienbesitzer und Rentner gibt es je nach finanzieller oder familiärer Situation steuerliche Hebel, die es geschickt zu bedienen gilt.

Ehepaare können zwischen mehreren Steuerklassenkombinationen wählen. Besonders bei unterschiedlichen Einkommen der Ehegatten kann es sich lohnen, von der Standardverteilung abzuweichen und so unterjährig ein höheres Nettoeinkommen zu erzielen. Wie können berechnen, welche Kombination für Sie die günstigsten Auswirkungen bereit hält. Lassen Sie sich von uns beraten.

Sie wissen schon während eines Jahres, dass Sie besonders hohe Aufwendungen für Ihren Beruf haben werden? Fortbildungen, doppelte Haushaltsführung, Reisekosten? Dann sollten Sie mit uns die Möglichkeiten einer Lohnsteuerermäßigung ausloten. Mittels Antrag können Sie einen steuerlichen Freibetrag erhalten, den Ihr Arbeitgeber beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Dadurch haben Sie Monat für Monat ein höheres Nettogehalt und müssen nicht bis zur Jahreserklärung warten.

Wer neben einer nichtselbständigen Tätigkeiten noch andere Einkünfte erzielt, etwa aus Vermietung oder Renten, sollte berücksichtigen, dass diese unterjährig noch nicht versteuert sind. Während Angestellte schon über den monatlichen Lohnsteuerabzug einen großen Teil ihrer Steuern entrichten, bleiben Nebeneinkünfte zunächst unbelastet. Die Steuern werden erst mit Abgabe der Jahressteuererklärung erhoben. Um unerwartete Nachzahlungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen eine Steuerplanung, damit Sie Ihre Liquidität jederzeit optimal einschätzen können.

Soweit in einer Steuererklärung nicht alle Besteuerungsgrundlagen zutreffend und vollständig angegeben wurden, ist man zur Nachbesserung gegenüber dem Finanzamt verpflichtet. Anderenfalls bewegt man sich schnell im Bereich einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Die Korrektur ist im Wege einer Selbstanzeige vorzunehmen, die an bestimmte Voraussetuzungen geknüpft ist. Schon kleine Fehler können erhebliche strafrechtliche Auswirkungen haben. Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Fall steuerrechtlich sauber ist, sprechen Sie uns an.

Unser Service:
  • Private Steuerplanung und Steuergestaltung
  • Erstellung von Lohnsteuerermäßigungsanträgen
  • Steuerklassenwahl bei Ehepaaren
  • Beratung bei steuerlicher Gehaltsoptimierung
  • Steuerliche Überprüfung von Arbeitsverträgen
  • Anpassung von Steuer-Vorauszahlungen
  • Nacherklärung unversteuerter Einkünfte