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Testamentsgestaltung

Generationsübergreifende Vermögensübertragungen sind unser Fachgebiet.

Die Erbschaftsteuer stellt eine hohe finanzielle Belastung für die Erben und Beschenkten dar. Nicht selten besteht die Gefahr, dass übertragene Immobilien verkauft werden müssen oder der Betriebsnachfolger das Unternehmen nicht wie geplant fortsetzen kann. Das Erbrecht bietet jedoch vielfaches Gestaltungspotenzial zur Reduzierung der steuerlichen Belastung und zur Erzielung einer ausgewogenen Vermögensübertragung.

Dennoch gehört die Erstellung eines Testaments erfahrungsgemäß zu den Tätigkeiten, die gerne aufgeschoben werden. Dies ist ebenso nachvollziehbar wie finanziell riskant.

Wer kein Testament verfasst, setzt seine Erben der gesetzlichen Erbfolge aus. Diese sieht für die Verteilung des Nachlasses eine unumkehrbare Rangfolge vor. Nicht immer führt diese Rangfolge zum gewünschten Ergebnis, denn Angehörige und sonstige nahestehende Personen, denen nach Wunsch des Verstorbenen ein Erbteil zukommen sollte, können durch die gesetzliche Erbfolge zuwenig erhalten oder leer ausgehen. Umgekehrt können durch die gesetzliche Erbfolge unliebsame Angehörige mehr erhalten als beabsichtigt war.

Aus diesen Gründen führt die gesetzliche Erbfolge häufig zu familiären Verwerfungen, die nicht im Interesse des Erblassers waren. Die Bewahrung des familiären Friedens einerseits sowie die Sicherung des Vermögensbestands und Versorgung der Hinterbliebenen andererseits sind daher die vordergründigen Aufgaben bei der Erstellung eines Testaments. Dies schließt selbstverständlich ebenso ein, dass das Vermögen nicht durch eine hohe Erbschaftsteuerbelastung verringert wird.

Die Gestaltung eines Testaments sollte daher rechtzeitig angegangen werden. Kommen Sie zu uns und sprechen mit uns darüber. Ausgehend von Ihren Wünschen der Vermögensverteilung erarbeiten wir mit Ihnen eine Gestaltung, um Ihre ganz persönlichen Vorstellungen der Vermögensnachfolge mit der bestmöglichen und vorteilhaftesten Steuerstrategie zu verbinden.

Unser Service:
  • Ausarbeitung von Testamenten unter steuerlichen Aspekten in Zusammenarbeit mit Notaren und Rechtsanwälten
  • Steuerliche Optimierung von bereits bestehenden Testamenten
  • Projektion der voraussichtlichen Steuerbelastung für die Erben
  • Steuervermeidung durch Ausnutzung von Freibeträgen
  • Berücksichtigung von besonderen Regelungen bei Gesellschaftsanteilen
  • Gestaltung mittels Vermächtnissen und Teilungsanordnungen
  • Gründung von Familiengesellschaften
  • Spezielle Testamente für Ehegatten, Unternehmer und verschuldete Erben
  • Testamente unter Berücksichtigung minderjähriger Kinder
  • Einsatz von Testamentsvollstreckung zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten
Wir sind zertifiziert.

Fachberater für Unternehmensnachfolge

Zertifizierte Berater für steueroptimierte Testamentsgestaltung

Wir sind durch den Deutschen Steuerberaterverband und durch die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung zertifizierte Fachberater und damit bei Erbschaften, Schenkungen und Unternehmensnachfolge kompetente Ansprechpartner für eine steueroptimale Gestaltung.